Presse-Erklärung vom 29.8.2002:

Städtische Information zum Bürgerentscheid entspricht nicht demokratischen Anforderungen

Korrekturen durch bürgerschaftliche Initiativen wären ebenfalls zu bezahlen

Die Stadtverwaltung informiert zum bevor stehenden Bürgerentscheid über die "Kombi-Lösung" nicht wahrheitsgemäß und nicht vollständig. Für eine demokratische und sachgerechte Entscheidung beim Bürgerentscheid ist es aber erforderlich, daß die Abstimmenden wahrheitsgemäß und vollständig über alle Aspekte informiert werden. Wenn die Stadt aber nur eine teure einseitige Werbekampagne betreibt, sollte sie auch bürgerschaftliche Initiativen dafür bezahlen, dass sie die nötigen Richtigstellungen und ergänzenden Informationen liefern.

Nicht wahrheitsgemäß informiert die Stadtverwaltung, wenn sie Behauptungen aufstellt, die nicht den Tatsachen entsprechen (z.B. "Die Maßnahmen werden vom Bund und vom Land mit 85% bezuschußt" - verbindliche Zusagen kann die Stadt nicht vorweisen).

Nicht vollständig informiert die Stadtverwaltung, wenn sie einseitig nur die (vermeintlichen) Vorteile der "Kombi"-Variante der U-Strab darstellt, nicht aber die damit verbundenen Nachteile (z.B. längere Fußwege und Reisezeiten für die Passagiere), und verschweigt, dass es z.B. für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung stehen, keine Zuschüsse von anderer Seite gibt, und daß andere Vorbereitungskosten (z.B. bzgl. Umverlegung unterirdischer Ver- und Entsorgungseinrichtungen) aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden müssen. Auf die Mehrkosten für Wartung, Pflege und Beaufsichtigung der U-Strab-Haltestellen wird seitens der Stadtverwaltung ebenfalls nicht hingewiesen.

Da nicht zu erkennen ist, dass die Stadtverwaltung willens ist, mit den eingesetzten finanziellen Mitteln die gebotene wahrheitsgemäße und vollständige Information der Abstimmenden über die "Kombi-Lösung" und den Bürgerentscheid von sich aus zu gewährleisten, übernehmen andere Organisationen diese Aufgabe, z.B. die Bürgerinitiative "Stoppt den Stadtbahntunnel - für eine lebendige Innenstadt", der Verein "Mehr Demokratie" und andere.

Die in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind diesen Organisationen zu erstatten; andernfalls beanspruchte die Stadtverwaltung ein Informationsmonopol in einer politischen Frage, in der sie selbst Partei ist. Zur Wahrung der Chancengleichheit des Für und Wider erforderlich und im Interesse einer sachgerechten Entscheidung ist es, daß auch die Gegenargumente und Alternativen den Abstimmenden angemessen zur Diskussion gestellt werden. Dies ist nicht möglich, wenn nur die Stadtverwaltung über geeignete Mittel verfügen kann und deshalb insgesamt einseitig "informiert" wird (soweit bekannt: 500.000 Euro zzgl. städtisches Personal, Gerät und Material). Hinzu kommt noch, daß auch die stadteigenen VBK weitere ca. 1 Million Euro für Pro-U-Strab-Propaganda einsetzen.

Darüberhinaus sind die Beeinträchtigungen und Versuche der Stadtverwaltung, ihren Vorstellungen entgegenstehende Meinungen zu unterdrücken bzw. deren Verbreitung zu behindern, sofort einzustellen.


Mehr Demokratie e.V.
Aktionskreis Karlsruhe

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